EINWOHNERANTRAG gemäß §44
Bezirksverwaltungsgesetz (BzVwG)
Betrieb einer Fähre zur barrierefreien
Querung der Spree im Bereich des Spreetunnels in Friedrichshagen
Die unterzeichnenden Einwohnerinnen und
Einwohner des Bezirks Treptow-Köpenick unterbreiten der
Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick folgendes Anliegen zur
Beschlussfassung: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
möge beschließen:
Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wird
empfohlen, sich unter Einbeziehung der zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass die zur Einrichtung und zum saisonalen
Betrieb einer barrierefreien Fährverbindung im Bereich des Spreetunnels in
Friedrichshagen erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Begründung:
Der Spreetunnel erschließt das umfangreiche Naherholungsgebiet, das sich
zwischen Müggelsee bzw. der Müggelspree und der Dahme befindet. Weitere Zugänge
zum Erholungsgebiet sind erst wieder in Köpenick (über die Allendebrücke)
bzw. in Hessenwinkel (über die sog. „Russenbrücke“ bzw. Triglavbrücke)
möglich. Der Tunnel ist damit wichtiger Knoten- und Querungspunkt
eines dichten regionalen und überregionalen Rad- und Wanderwegenetzes, mit dem
das Gebiet auch touristisch erschlossen wird.
Allerdings ist der Tunnel aufgrund seiner ausgedehnten Treppenanlagen (50
Stufen auf jeder Seite – bei 8,5 m Höhenunterschied) für Personen mit
eingeschränkter Mobilität, Rollstuhlfahrer, ältere Menschen, Sehbehinderte,
Familien mit kleinen Kindern nebst Kinderwagen und zum erheblichen Teil auch
für Radfahrer ein unüberwindbares Hindernis. Diesem Personenkreis bleibt der
Zugang zu dem Naherholungsgebiet bzw. der Übergang zum Nordufer der Müggelspree
verschlossen.
Das vom Bezirksamt erstellte „Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010“
identifiziert denn auch folgerichtig den Spreetunnel wegen seiner
eingeschränkten Nutzbarkeit als einen wesentlichen Konfliktpunkt und erklärt
als vorrangiges Ziel „... eine barrierefreie Verbindung zu schaffen, die nicht
nur für Radfahrer, sondern auch für mobilitätseingeschränkte Fußgänger sowie
für Rollstuhlfahrer eine dauerhafte Verbesserung darstellt.“
Überlegungen des Senats, den Tunnel in diesem Sinne barrierefrei umzugestalten,
wurden wegen der damit verbundenen technischen Probleme, erheblicher Eingriffe
in die Umgebung der Tunnelzugänge, aus denkmalspflegerischen Gesichtspunkten,
wegen der Gefahr von Vandalismus an den technischen Einrichtungen, insbesondere
aber aufgrund der hohen Kosten der erforderlichen Umgestaltung verworfen.
Auf absehbare Zeit wird sich daher an der fehlenden Barrierefreiheit des
Tunnels nichts ändern. Unter diesen Umständen ist der Betrieb einer geeigneten
Personenfähre die einzige realistische Alternative, dem beschriebenen
Personenkreis eine barrierefreie Querung der Spree zu ermöglichen und damit
zugleich die touristische Erschließung der Region zu verbessern.
Der Einwohnerantrag ist initiiert vom Bürgerverein
Friedrichshagen e.V. Die
Unterzeichnenden des Antrags werden gem. § 44 BzVwG
durch folgende Vertrauenspersonen vertreten: Dr. Johanna Hambach, Dr. Reiner
Pilz, Dipl-Ing. Hans-Joachim Schönherr