EINWOHNERANTRAG gemäß §44 Bezirksverwaltungsgesetz (BzVwG)

Betrieb einer Fähre zur barrierefreien Querung der Spree im Bereich des Spreetunnels in Friedrichshagen

Die unterzeichnenden Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Treptow-Köpenick unterbreiten der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick folgendes Anliegen zur Beschlussfassung: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wird empfohlen, sich unter Einbeziehung der zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

dass die zur Einrichtung und zum saisonalen Betrieb einer barrierefreien Fährverbindung im Bereich des Spreetunnels in Friedrichshagen erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden.


Begründung:


Der Spreetunnel erschließt das umfangreiche Naherholungsgebiet, das sich zwischen Müggelsee bzw. der Müggelspree und der Dahme befindet. Weitere Zugänge zum Erholungsgebiet sind erst wieder in Köpenick (über die Allendebrücke) bzw. in Hessenwinkel (über die sog. „Russenbrücke“ bzw. Triglavbrücke) möglich. Der Tunnel ist damit wichtiger Knoten- und Querungspunkt eines dichten regionalen und überregionalen Rad- und Wanderwegenetzes, mit dem das Gebiet auch touristisch erschlossen wird.

Allerdings ist der Tunnel aufgrund seiner ausgedehnten Treppenanlagen (50 Stufen auf jeder Seite – bei 8,5 m Höhenunterschied) für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Rollstuhlfahrer, ältere Menschen, Sehbehinderte, Familien mit kleinen Kindern nebst Kinderwagen und zum erheblichen Teil auch für Radfahrer ein unüberwindbares Hindernis. Diesem Personenkreis bleibt der Zugang zu dem Naherholungsgebiet bzw. der Übergang zum Nordufer der Müggelspree verschlossen.

Das vom Bezirksamt erstellte „Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010“ identifiziert denn auch folgerichtig den Spreetunnel wegen seiner eingeschränkten Nutzbarkeit als einen wesentlichen Konfliktpunkt und erklärt als vorrangiges Ziel „... eine barrierefreie Verbindung zu schaffen, die nicht nur für Radfahrer, sondern auch für mobilitätseingeschränkte Fußgänger sowie für Rollstuhlfahrer eine dauerhafte Verbesserung darstellt.“


Überlegungen des Senats, den Tunnel in diesem Sinne barrierefrei umzugestalten, wurden wegen der damit verbundenen technischen Probleme, erheblicher Eingriffe in die Umgebung der Tunnelzugänge, aus denkmalspflegerischen Gesichtspunkten, wegen der Gefahr von Vandalismus an den technischen Einrichtungen, insbesondere aber aufgrund der hohen Kosten der erforderlichen Umgestaltung verworfen.

Auf absehbare Zeit wird sich daher an der fehlenden Barrierefreiheit des Tunnels nichts ändern. Unter diesen Umständen ist der Betrieb einer geeigneten Personenfähre die einzige realistische Alternative, dem beschriebenen Personenkreis eine barrierefreie Querung der Spree zu ermöglichen und damit zugleich die touristische Erschließung der Region zu verbessern.

Der Einwohnerantrag ist initiiert vom Bürgerverein Friedrichshagen e.V.  Die Unterzeichnenden des Antrags werden gem. § 44 BzVwG durch folgende Vertrauenspersonen vertreten: Dr. Johanna Hambach, Dr. Reiner Pilz, Dipl-Ing. Hans-Joachim Schönherr